Sie sind jetzt der Auftraggeber

Worum es geht

Die Clearingstelle hört vor ihrer Entscheidung beide Seiten (par. 7a Abs. 4 SGB IV). Auf dieser Seite wechseln Sie die Seite: Sie antworten als das Unternehmen, das in einem Statusfeststellungsantrag als Auftraggeber benannt wurde. Was Sie hier absenden, ist kein Formular neben der Anlage - es geht durch denselben Eingang und wird ein eigener, versiegelter Vorgang.

Zu diesem Zeichen liegt keine Anhörung vor

Diese Seite beantwortet die Anhörung zu einem bestimmten Vorgang, und dafür braucht sie das Zeichen aus dem Anschreiben. Entweder ist keines übergeben worden, oder die Anhörung wird nicht mehr vorgehalten: der Zwischenspeicher dieser Demonstration hält sie nur kurze Zeit und ausschließlich im Arbeitsspeicher, und ein Neustart leert ihn vollständig. Welcher der beiden Fälle vorliegt, kann diese Seite nicht sagen - und tut deshalb auch nicht so.

Einen Antrag stellen und die Anhörung auslösen