Referat 320 - Medizinische Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

The caseworker screens are shown in German - the working language of the agency this system is built for.

Aktive Einheit: Referat 312 - Altersrenten (Referat_312_Renten). Damit sind die Entwürfe auf der Vorgangsansicht lesbar. "Einheit übernehmen" führt zur Warteschlange der gewählten Einheit. Ausgeblendet wird dabei nichts: jede Einheit kann jede Warteschlange lesen (ADR-026).

Rollenwahl ist eine Demo-Funktion ohne Anmeldung: die Einheit steht in der Adresszeile. Ein echtes Berechtigungskonzept mit Identitätsanbieter ist Pilotvoraussetzung (C-5) und existiert hier nicht.

Offene Vorgänge (3)

Ältester Vorgang zuerst. Stand 2026-08-20T04:52:17.460863+00:00; die Uhr wird dieser Seite übergeben und nicht abgelesen. Kein Merkmal auf dieser Seite verändert die Reihenfolge der Bearbeitung oder blendet etwas aus.

Warteschlange Referat 320 - Medizinische Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
Vorgang Tier Wartet seit Hinweise
case-xx-0003-reha-antrag 3 Tier 3 - vollständige Prüfung 12.2 Std.
  • par. 14 SGB IX: Weiterleitungsfrist laeuft am 2026-09-02 ab (noch 13.5 Tage); Grundlage par. 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX (Zwei-Wochen-Frist ab Antragseingang). Zur Rechtsfolge nach par. 14 Abs. 2 SGB IX trifft diese Anzeige keine Aussage.
case-xx-0008-teilhabe-ohne-verfahrenshinweis 3 Tier 3 - vollständige Prüfung 10.8 Std.
  • par. 14 SGB IX: Weiterleitungsfrist laeuft am 2026-09-02 ab (noch 13.5 Tage); Grundlage par. 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX (Zwei-Wochen-Frist ab Antragseingang). Zur Rechtsfolge nach par. 14 Abs. 2 SGB IX trifft diese Anzeige keine Aussage.
case-xx-0064-scan-reha-anfrage 3 Tier 3 - vollständige Prüfung 9.4 Std.
  • Auffaelligkeit (nur Protokoll): Der Schattenscorer hat Merkmale markiert. Die Markierung hat kein Tier bewegt (log_only) und ist eine Beobachtung am Vorgang, kein Befund ueber eine Person.
  • par. 14 SGB IX: Weiterleitungsfrist laeuft am 2026-09-02 ab (noch 13.6 Tage); Grundlage par. 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX (Zwei-Wochen-Frist ab Antragseingang). Zur Rechtsfolge nach par. 14 Abs. 2 SGB IX trifft diese Anzeige keine Aussage.